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SV-Vergütung von SANKonzepte®


Die Vergütung als Sachverständiger


Die Abrechnung eines Privatgutachten erfolgt nach geschlossenem Werkvertrag §§631-651 BGB und § 631 Abs. 1BGB.


Fahrtkostenersatz*: Fällt bei jeder Besichtigung vor Ort an

  • Berechnung nach Pauschale oder tatsächlichem KM verbrauch.

Entschädigung für Aufwand*

  • Nachweisbarer Stundenverrechnungssatz.

Ersatz für sonstige und besondere Aufwendungen*:

  • Flug
  • Übernachtung
  • Dolmetscher
  • Druckkosten
  • Kosten für notwendige Vertretungen und notwendige Begleitpersonen
  • Notwendige Kopien und Ausdrucke
  • Überlassung elektronisch gespeicherter Daten
  • Aufwendungen für Hilfskräfte
  • für Untersuchungen
  • verbrauchte Stoffe und Werkzeuge
  • zur Vorbereitung und Erstattung erforderliche Fotos
  • Erstellung des Gutachtens nach der Zahl der Anschläge
  • Umsatzsteuer
  • Ect. pp.


*(Erfolgt nach Beauftragung im Nachweis).

Die Honorargruppe ist an das JVEG (Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen) angelegt.
Auf Anfrage unterbreiten wir Ihnen Vorab eine freibleibende Kostenschätzung.

Hierin sind inbegriffen: Anfahrt, geschätzter Zeitaufwand Schadenaufnahme, schriftliche Zusammenfassung, Vorbringen von Messergebnissen durch Messtechnik.
Weiteres Vorbringen für Ersatz für sonstige und besondere Aufwendungen auf Nachfrage und Bedarf.



Welches Gutachten zählt vor Gericht?

Ein Privatgutachten zählt vor Gericht als Parteivortrag. Es ist kein Beweismittel im Sinne der Zivilprozessordnung. Wird das Privatgutachten bestritten - und dies wird in der Regel der Fall sein - ist der Richter verpflichtet Beweis zu erheben.

Kann ein Sachverständiger ein Gutachten ablehnen?

Ein Sachverständiger kann abgelehnt werden, wenn hinreichende Gründe vorliegen, die vom Standpunkt einer vernünftigen Partei aus geeignet sind, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu wecken.

Wann muss Gericht Sachverständigengutachten einholen?

Ein Sachverständigengutachten wird regelmäßig aufgrund eines Beweisantrages einer Partei eingeholt. Beweisanträge können nur ausnahmsweise zurückgewiesen werden. Nach § 286 ZPO ist der Richter grundsätzlich zur Erschöpfung der Beweismittel verpflichtet.

Was darf ein Sachverständiger nicht?

Dem Sachverständigen ist es untersagt, bei der Ausübung seiner Tätigkeit erlangte Kenntnisse Dritten unbefugt mitzuteilen oder zum Schaden anderer oder zu seinem oder zum Nutzen anderer unbefugt zu verwerten. Die öffentliche Bestellung verpflichtet den Sachverständigen, Gutachten für jedermann zu erstatten.



Wer zahlt Gutachten vor Gericht?

Wird der Sachverständige durch das Gericht bestellt, zählen die Gutachterkosten nach Nr. 9005 GKG KV zu den Gerichtskosten. Werden die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben, so sind auch die Gutachterkosten hälftig zu tragen.

Sind Gutachter neutral?

Der Sachverständige muss zu jeder Zeit seines Handelns die erforderliche Unparteilichkeit gewährleisten. Das beinhaltet auch ein neutrales Verhalten während des gesamten Zeit- raumes des Auftrages. Auch die Beweisfragen müssen von ihm unvoreingenommen und objektiv beantwortet werden.

Wem gehört das Gutachten?

Grundsätzlich sind Sie als Sachverständiger Ihrem Auftraggeber verpflichtet. Sie erstellen auf seine Anforderung ein Gutachten und werden danach auch von ihm bezahlt. Verlangt nun ein Dritter Einsicht in das Gutachten, muss er sich an Ihren Auftraggeber wenden.

Habe ich ein Recht auf ein Gutachten?

Grundsätzlich gilt, dass man als Geschädigter schon alleine aufgrund der Beweissicherung das Recht auf ein Gutachten hat. Die in diesem Zusammenhang oftmals zitierte Pflicht zur Schadenminderung spielt diesbezüglich übrigens keine Rolle, da sich diese nur auf die nach dem Schadenereignis entstehenden Kosten bezieht.


Alle zusammengetragenen Fragen & Antworten auf unserer Website sind ohne Gewährleistung!





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